Am 21. Januar 2019 konnten die Mitglieder des Vorstandes des VSLT e. V. Ingo Nebe, Michael Kaufmann, Susanne Fink und Ralph Leipold mit Herrn Minister Holter ins Gespräch kommen. Auf der Seite des TMBJS nahmen am Gespräch Michael Knöpper, Susanne Rusche und Heike Wenk teil.
Für den 4. Dezember 2017 war der Vorstand des VSLT zu einem anderthalbstündigen Gespräch beim neuen Minister für Bildung, Jugend und Sport, Herrn Helmut Holter, eingeladen. Um einen solchen Gesprächstermin mit dem Bildungsminister hatte sich der VSLT seit längerer Zeit bemüht, bei Frau Dr. Klaubert vergeblich, bei Herrn Holter mit Erfolg.
Vom 11. bis zum 13. Mai 2017 waren wieder alle in der KSD zusammengeschlossenen Schulaufsichts-Landesverbände zum gemeinsamen Workshop nach Tabarz eingeladen. Die Thematik des Workshops war maßgeblich auch vom VSLT gewünscht: "Schulaufsicht - unabdingbar notwendig! Was müssen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte können und was müssen sie heute leisten?"
Die Thüringer Landesregierung hat im ersten Quartal dieses Jahres verschiedene Maßnahmen beschlossen, die auch die künftige Personalentwicklung im Bildungsbereich betreffen. Wie die Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter erfahren durften, sollen im Rahmen des Personalentwicklungskonzeps 2025 (PEK 2025) im Jahr 2018 insgesamt 30 zusätzliche Stellen, also 6 pro Schulamt, eingerichtet werden.
Der VSLT sieht darin einen "Schritt in die richtige Richtung". Eine während des 25jährigen Jubiläums des VSLT aufgestellte Forderung sieht der VSLT damit erfüllt: Der großen Aufgabenfülle und dem Aufgabenzuwachs an den Staatlichen Schulämtern kann somit besser begegnet werden.
Ein wichtiger Forderungsschwerpunkt bleibt bestehen: Das Erreichen einer Verbesserung der Besoldung der Mitarbeiter in den Staatlichen Schulämtern.
Die UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass innerhalb ihres Schulsystems dem gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen, der grundsätzlich an allen Schulformen des Bildungssystems gleichermaßen stattfinden soll, eine vorrangige Stellung eingeräumt wird (vgl. Artikel 24 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a UN-BRK).