Die Thüringer Landesregierung hat im ersten Quartal dieses Jahres verschiedene Maßnahmen beschlossen, die auch die künftige Personalentwicklung im Bildungsbereich betreffen. Wie die Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter erfahren durften, sollen im Rahmen des Personalentwicklungskonzeps 2025 (PEK 2025) im Jahr 2018 insgesamt 30 zusätzliche Stellen, also 6 pro Schulamt, eingerichtet werden.
Der VSLT sieht darin einen "Schritt in die richtige Richtung". Eine während des 25jährigen Jubiläums des VSLT aufgestellte Forderung sieht der VSLT damit erfüllt: Der großen Aufgabenfülle und dem Aufgabenzuwachs an den Staatlichen Schulämtern kann somit besser begegnet werden.
Ein wichtiger Forderungsschwerpunkt bleibt bestehen: Das Erreichen einer Verbesserung der Besoldung der Mitarbeiter in den Staatlichen Schulämtern.
Die UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass innerhalb ihres Schulsystems dem gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen, der grundsätzlich an allen Schulformen des Bildungssystems gleichermaßen stattfinden soll, eine vorrangige Stellung eingeräumt wird (vgl. Artikel 24 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a UN-BRK).
Im Jahr 2007 wurden die vormals 13 Staatlichen Schulämter durch die Fusion der Schulämter Gera und Schmölln sowie Jena und Stadtroda auf 11 reduziert. Mit der einschneidenden Schulamtsreform zum 1. Januar 2012 erfolgte eine nochmalige Reduzierung auf nunmehr 5 Staatliche Schulämter mit Sitz in Worbis, Weimar, Gera, Gotha und Suhl.
Der Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen als die zuständige Fachgewerkschaft innerhalb des Thüringer Beamtenbundes verschließt sich keinesfalls Bestrebungen der Landesregierung, in der Landesverwaltung in Zukunft noch effizienter arbeitende und kostengünstigere Strukturen zu schaffen. So würde der VSLT e.V. eine angemessene Reduzierung der Zahl der staatlichen Schulämter auch mittragen und in den Reihen seiner Mitglieder für die Akzeptanz derartiger Beschlüsse werben.