Vom 11. bis zum 13. Mai 2017 waren wieder alle in der KSD zusammengeschlossenen Schulaufsichts-Landesverbände zum gemeinsamen Workshop nach Tabarz eingeladen. Die Thematik des Workshops war maßgeblich auch vom VSLT gewünscht: "Schulaufsicht - unabdingbar notwendig! Was müssen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte können und was müssen sie heute leisten?"
Trotz gleichen verfassungsmäßigen Auftrags der staatlichen Schulaufsicht zur Sicherstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrages aller Kinder und Jugendlichen wird das Zusammenwirken von staatlichen und kommunalen Institutionen in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich gehandhabt. Laufende Strukturdebatten und -veränderungen in den Bundesländern führten dazu, dass die Bundesdelegiertenkonferenz der KSD im September 2016 in ihrer Bonner Erklärung den Workshop-Teilnehmern den Auftrag erteilte, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.
Gemeinsam mit Teilnehmern aus Schulaufsichtsverbänden aus Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Wütrttemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Gästen, u. a. aus Holland und Österreich, arbeiteten für unseren Landesverband Frau Beck und Herr Nebe mit.
Die Landesverbände aus Nordrhein-Westfalen, die bereits während der Bonner Bundesdelegiertenkonferenz der KSD einer Strukturdebatte ausgesetzt waren, hatten großes Interesse daran, konkrete Argumente für ihr Handeln zu erhalten. Die Vertreter der Landesverbände Hessens, Baden-Württembergs und Sachsen-Anhalts konnten von ihren Erfahrungen berichten, die sie mit einer immer wieder veränderten Struktur unterer Schulaufsicht gesammelt hatten. Wir Thüringer, die sich seit der Neuordnung der Staatlichen Schulämter von 2012 mit einem radikalen Personalabbau ohne Aufgabenreduzierung, ja sogar mit Aufgabenzuwachs, zu beschäftigen haben, wollten gern mit einer Festschreibung von Kernaufgaben der staatlichen Schulaufsicht Diskussionsargumente erarbeiten.
Trotz festem Vorsatz, entbehrliche von Kernaufgaben zu isolieren, kamen drei aufgabengleich arbeitende Workshop-Gruppen zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig durch Schulaufsicht zu erfüllenden Aufgaben in Gänze unverzichtbare Kernaufgaben sind.
Kernaufgaben und Handlungsfelder von Schulaufsicht sind:
- Beratung, Begleitung und Unterstützung der Schulen in der Personal-, Unterrichts- und Organisationsentwicklung sowie in der kontinuierlichen Qualitätsarbeit,
- Dienst- und Fachaufsicht,
- Konfliktprävention und Konfliktregelung,
- Kooperation mit Eltern- und Schülervertretungen, Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten,
- Kooperation mit Gebietskörperschaften und außerschulischen Institutionen,
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens,
- Personalauswahl, Personalverwaltung, Personalführung, Personalentwicklung,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Verwaltungshandeln.
Diese Handlungsfelder von Schulaufsicht wurden in den Workshop-Gruppen in aufgabenteiliger Arbeit mit Aufgaben untersetzt. Die Ergebnisse, die im Plenum am letzten Tag des Workshops zusammengefasst wurden, werden vom Vorstand der KSD für die nächste Bundesdelegiertenkonferenz in Halberstadt aufbereitet.
Für den VSLT ist diese Aufstellung der Handlungsfelder einer unverzichtbaren Schulaufsicht ein weiteres Argument in der Diskussion mit politischen Parteien in Thüringen und der Hausspitze des TMBJS um eine angemesene Besoldung der Schulaufsichts- und -verwaltungsbeamten in den Staatlichen Schulämtern Thüringens. Eines hat sich klar gezeigt: Die Bewertung der Dienstposten von Schulaufsichtsbeamten wie in Thüringen ist bundesweit einmalig niedrig.