Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen e. V.

Mitgliedsverband im tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
Mitglied der Konferenz der Schulaufsicht der Bundesrepublik Deutschland KSD

Am 20. November 2024 fand die Mitgliederversammlung des Verbandes der Schulaufsicht des Landes Thüringen (VSLT) e. V., an bewährtem Ort, in einem gemieteten Beratungsraum im Gebäude des Staatlichen Schulamtes Westthüringen in Gotha statt.

Insbesondere der Tätigkeitsbericht des Vorstandes bot Anlass zum gegenseitigen Austausch der anwesenden Mitglieder. Berichtet wurde, dass die Tätigkeit des Vorstandes im Jahr 2024 voll im Zeichen der Wahlen in Thüringen stand. Informationen über die Haltungen und programmatischen Vorhaben der Parteien erhielten die Mitglieder durch die Stellungnahmen dieser zu den Wahlprüfsteinen des tbb und des VSLT. Im Forderungspapier des tbb an eine neue Landesregierung sind auch die Vorstellungen des VSLT enthalten.

Außerdem wurde über die Veranstaltungen und Initiativen der KSD, des Dachverbandes der Schulaufsichtsverbände der Bundesrepublik Deutschland berichtet. Mit der Würzburger Erklärung der KSD. an der der VSLT mitgewirkt hat, werden Forderungen der Schulaufsichtspersonen an Verantwortliche herangetragen: Insbesondere muss der wachsenden Bedeutung der Schulaufsicht für planmäßige Sicherung und Entwicklung von Qualität schulischer Bildung besser Rechnung getragen werden.

Berichtet wurde ebenfalls über die Stellungnahmen, die der Vorstand des VSLT e. V. zu Initiativen des Landtages und des TMBJS abgegeben hat.

Für die nächsten drei Jahre wurde ein neuer Vorstand des VSLT gewählt: Ingo Nebe als Vorsitzender, Susanne Beck als Stellvertretende Vorsitzende und Michael Kaufmann als Schatzmeister werden gemeinsam mit den drei Beisitzerinnen Heike Schleicher, Susanne Fink und Franka Hitzing den Vorstand des Verbandes bilden.

Der Vorstand des VSLT e. V. wird die Interessen der Mitglieder auch in den nächsten Jahren vertreten. Dazu ist die aktive Mitarbeit in den beiden standespolitischen Dachverbänden wichtig. Außerdem wird nach Zustandekommen einer neuen Landesregierung Kontakt zur Hausspitze des für Bildung zuständigen Ministeriums aufgenommen werden, um die Positionen des VSLT e. V. anzubringen. Wir werden uns weiterhin mit Augenmaß und Sachkompetenz einbringen. 

Liebe Mitglieder,

das Jahr 2024 nähert sich bald dem Ende und damit endet auch eine Wahlperiode für den VSLT-Vorstand. Aus diesem Grunde werden Sie demnächst zur Mitgliederversammlung des VSLT e. V. für das Geschäftsjahr 2024 eingeladen.

Bitte reservieren Sie bereits jetzt dafür folgenden Termin:

20. November 2024, 15:00-17:30 Uhr.

Die Beschlussfähigkeit der Wahlversammlung erfordert eine hohe Beteiligungsquote. Bitte ermöglichen Sie desahlb Ihre Teilnahme.

Die ordentliche Einladung werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt erhalten.

Zum Verordnungsentwurf des TMBJS zur Änderung der Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung und der Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung nahm der VSLT e. V. nach der Diskussion im Vorstand mit Schreiben vom 27. September 2023 Stellung.

Der VSLT stimmt der Feststellung zu, dass mit Absolventen der regulären Lehrerausbildung der Einstellungsbedarf insbesondere für Regelschullehrer auf absehbare Zeit nicht gedeckt werden kann und orientiert mit seiner Stellungnahme auf eine höchstmögliche Flexibilisierung der Zugangsmöglichkeiten zu den Laufbahnen in der Bildung.

 

Die Bundesdelegiertenkonferenz der Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland (KSD) e. V. fand in diesem Jahr vom 21. bis 23. September 2023 in der Sachsen-Anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg  statt. Susanne Beck und Ingo Nebe nahmen als Delegierte des Verbandes der Schulaufsicht des Landes Thüringen (VSLT) e. V. teil.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Entwurf einer Verordnung zur Vereinheitlichung der Organisation sowie der Unterrichtsgestaltung in der Sekundarstufe I und II wurde dem VSLT e. V. das Recht zur Stellungnahme eingeräumt.

Nach Abstimmung im Vorstand äußerte sich der VSLT e. V. am 8. September 2023 schriftlich mit einigen Hinweisen zum Entwurf der Änderungsverordnung, ohne eine umfassende Stellungnahme abzugeben.