Am Workshop der Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (KSD), die vom 3. bis 5. Mai 2018 in Bad Tabarz stattfand, nahmen für den VSLT Frau Susanne Beck und Herr Ingo Nebe teil. Der Workshop stand wie auch im vorigen Jahr unter dem Thema
"Schulaufsicht - unabdingbar notwendig!
Was müssen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte können?".
Mit den Vertretern der anderen Mitgliedsverbände der KSD erarbeiteten unsere Vertreter in den Workshopgruppen ein Spektrum der Kompetenzen, über die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte verfügen müssen. Stützen konnte man sich dabei auf die im letzten Jahr während des Workshops herausgearbeiteten und von der Delegiertenkonferenz in der Halberstädter Erklärung legitimierten Kernaufgaben der Schulaufsicht.
Die Ergebnisse des Workshops werden nun von den Delegierten der Landesverbände im September in Mainz diskutiert werden müssen. Der Dienstherr muss gewährleisten, dass Schulaufsicht ihre Aufgaben auch erfüllen kann.
Für uns Thüringer wurde einmal mehr deutlich, dass Schulaufsicht in Thüringen grundlegende Anforderungen an die Besoldungsstruktur einer Aufsichtsbehörde nicht erfüllt.