Laut einer Pressemitteilung vom 12. Februar 2011 hat Kultusminister Matschie dem Kabinett vorgeschlagen, die Zahl der Staatlichen Schulämter auf 5 zu reduzieren, damit einhergehend 15 Stellen einzusparen und 35 Stellen künftig niedriger zu bewerten. Die Mitarbeiter sollen sich künftig stärker auf ihre Kontrollfunktion konzentrieren.
In einer Wortmeldung hat der Minister seine Pläne indirekt bestätigt und angegeben, diese monatelang mit den Ämtern abgestimmt zu haben.
Der VSLT e. V. erklärt dazu:
Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen - VSLT e. V. - wendet sich gegen drastische Reduzierung der Schulaufsichtsämter
Reform weder konzeptionell untersetzt noch mit den Bediensteten beraten
Die von Seiten des Bildungsministers Matschie vorgesehene einschneidende Reduzierung der Staatlichen Schulämter - derzeit 11 mit 13 Standorten - suf künftig nur noch 5 wird seitens der Fachgewerkschaft der Schulaufsichtsmitarbeiter im Thüringer Beamtenbund nachdrücklich abgelehnt.
Seit Bekanntwerden der Reformabsichten des TMBWK Anfang 2010 wies der VSLT wiederholt darauf hin, dass vor einer Ämterreduzierung eine konzeptionelle Neubestimmung der Aufgaben der unteren Schulaufsichtsbehörden - der Staatlichen Schulämter - erfolgen müsse.
Im Gegensatz zu dem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen wurden den Staatlichen Schulämtern in der Vergangenheit immer wieder zahlreiche zusätzliche Aufgaben und Befugnisse übertragen.
Die in Deutschland unstrittigen Erfolge des Thüringer Schulwesens sind zu einem Gutteil auch der internsiven vor-Ort-Arbeit der Schulämter u. a. im Bereich der Schulentwicklung zu verdanken. Nähe zu den Schulen und zur Elternschaft war in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten eines der Hauptkriterien dialogischer Schulaufsicht.
Nach Ansicht des VSLT gefährdet die Streichung von 8 Behördenstandorten den Erfolg der vorgesehenen schulischen Reformvorhaben. Gerade längeres gemeinsames Lernen und gemeinsames Lernen behinderter und nichtbehinderter Kinder erfordern weiterhin intensive Entwicklungsarbeit zusammen mit den Schulen. Ein Rückzug der Schulämter auf die bloße Kontrollfunktion wird weder dem Selbstverständnis unserer Mitarbeiter noch der heutigen Thüringer Schullandschaft gerecht. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Kreisgebietsreform ist zudem zu befürchten, dass schon in wenigen Jahren eine erneute Korrektur der örtlichen Zuständigkeiten erfolgen muss. Die Überschneidung von Kammer-, Arbeitsagentur- und Schulamtsbezirken war bereits seit der ersten Reform vor 15 Jahren ein ständiges Ärgernis und sollte nicht erneut wiederholt werden.
Der VSLT wünscht sich zudem von seinem Minister einen inhaltsbezogenen Dialog. Enttäuscht ist der VSLT über die Absicht, deutlich Stellen zu reduzieren und sogar 35 Mitarbeiter zurückzustufen. Vor dem Hintergrund der Personalentwicklung im Ministerium selbst trifft dies auf völliges Unverständnis in den Staatlichen Schulämtern. Der VSLT ruft in diesem Zusammenhang den § 2 Abs. 5 des Thüringer Schulaufsichtsgesetzes in Erinnerung, nach dem schulaufsichtliche Aufgaben ausschließlich von hauptamtlichen, besonders qualifizierten Bedienstaten zu erfüllen sind. Die seit einigen Jahren vorherrschende Praxis der Abordnung von Lehrern zur Erfüllung von Referentenaufgaben wird seitens des VSLT als nicht gesetzeskonform nachdrücklich kritisiert.